Bafa Förderung

Quelle:

bafa.de

Basis- und Zusatzförderung

Hier finden Sie Informationen zur Basis- und Zusatzförderung für die Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung. Beachten Sie bitte, dass die Basisförderung ausschließlich im Gebäudebestand möglich ist.

Hinweise:

  • Luft/Luft-Wärmepumpen sowie sonstige Wärmepumpen, die die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen, können nicht gefördert werden.
  • Wärmepumpen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung (Warm- bzw. Brauchwasserwärmepumpen) sind nicht förderfähig.

Basisförderung von effizienten Wärmepumpen

Die Basisförderung für die Errichtung Ihrer Wärmepumpe erhalten Sie, wenn in Ihrem Gebäude, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage, bereits seit mindestens 2 Jahren ein Heizungssystem installiert war (Gebäudebestand).

Wir fördern effiziente Wärmepumpen bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung für folgende Verwendungen:

  • Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung in Wohngebäuden
  • Raumheizung von Wohngebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt
  • Raumheizung von Nichtwohngebäuden
  • Bereitstellung gewerblicher Prozesswärme
  • Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze

Elektrische Wärmepumpen

Wärmequelle Luft

Die Basisförderung beträgt bis zu 40 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch:

  • 1.500 Euro je Anlage bei leistungsgeregelten und/oder monovalenten Wärmepumpen
  • 1.300 Euro je Anlage bei allen sonstigen elektrischen Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft

Wärmequelle Erde und Wasser

Die Basisförderung beträgt bis zu 100 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch:

  • 4.000 Euro je Anlage bei allen elektrischen Wärmepumpen mit den Wärmequellen Erdwärme oder Wasser
  • 4.500 Euro je Anlage für die Errichtung von elektrischen Wärmepumpen mit der Wärmequelle Erdwärme, bei gleichzeitiger Durchführung  einer Erdsondenbohrung, sofern
    • die Bohrfirma nach den Qualitätsanforderungen der Technischen Regel DVGW W120-2 zertifiziert ist und
    • der Antragsteller den Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden nachweist.

Hinweis: Um zeitliche Engpässe bei den Zertifizierungsstellen zu überwinden wird die Frist für die Vorlage des DVGW-Zertifikats bis zum 29.02.2016 verlängert. Die endgültige Entscheidung über den Förderantrag ist von der Vorlage dieses Zertifikats abhängig.

Weitere Hinweise zu den speziellen Fördervoraussetzungen bei Wärmepumpen mit Erdsondenbohrungen finden Sie in unserem Merkblatt.

Sorptions- und gasmotorische Wärmepumpen

Die Basisförderung beträgt bis zu 100 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch:

  • 4.500 Euro je Anlage (alle Wärmequellen)

Die oben genannten Voraussetzungen bei der Installation von Wärmepumpen mit Erdsondenbohrungen gelten auch für gasbetriebene Wärmepumpen.

Zusatzförderungen

Folgende Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden.

Kombinationsbonus bei effizienten Wärmepumpen

Einen Kombinationsbonus können Sie für verschiedene Anlagenkombinationen mit einer effizienten Wärmepumpe beantragen.

Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage

Für Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Errichtung einer Wärmepumpe, deren Förderung ebenfalls bewilligt wird, kann einmalig ein Investitionszuschuss gewährt werden.

Lastmanagementfähigkeit

Falls Ihre Anlage lastmanagementfähig ist, können Sie auch hierfür eine Zusatzförderung beantragen.

Gebäudeeffizienzbonus

Ein Gebäudeeffizienzbonus können Sie beantragen, wenn Ihre Anlage in einem effizienten Wohngebäude errichtet wird.

Technische Fördervoraussetzungen für effiziente Wärmepumpen

Damit die Wärmepumpen gefördert werden können, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein.

Antragstellung

Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Wärmepumpe, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt (Liste der Wärmepumpen mit Prüfnachweis).

Je nach Antragsteller sind unterschiedliche Kriterien der Antragstellung zu beachten:

  1. Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (Vereine, kirchliche Einrichtungen…)
  2. Unternehmen, Betriebe, freiberuflich Tätige oder Genossenschaften
  3. Contractoren

Einen Leitfaden zur Antragstellung finden Sie links nebenstehend unter Publikationen.

Kumulierung

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Kumulierung der BAFA-Förderung mit anderen öffentlichen Förderungen.